Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Stand: 7. Mai 2026 · Version: EULA-v1.0

Zur Startseite

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der Chrono Software, Web-App und mobilen Anwendungen durch berechtigte Nutzerinnen und Nutzer einer Organisation.

1. Lizenzgeber

Lizenzgeberin ist die TechnikDoc GmbH, August-Bebel-Straße 28, 14482 Potsdam. Bei Fragen zur Lizenz oder Nutzung erreichen Sie uns unter dev@developdoc.de.

2. Gegenstand der Lizenz

Chrono ist eine Softwarelösung für Zeiterfassung, Schichtplanung, Abwesenheitsverwaltung, Auswertungen und angrenzende Organisationsprozesse. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den in der Anwendung freigeschalteten Funktionen.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

TechnikDoc GmbH räumt den berechtigten Nutzerinnen und Nutzern ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, Chrono während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vorgesehenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.

4. Zulässige Nutzung

Die Nutzung ist nur für interne Zwecke der jeweiligen Organisation und im Rahmen der zugewiesenen Benutzerrolle gestattet. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

5. Unzulässige Nutzung

Unzulässig sind insbesondere das Kopieren, Verändern, Weiterverkaufen, Unterlizenzieren, Reverse Engineering oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist. Ebenfalls untersagt ist eine Nutzung, die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität von Chrono gefährdet.

6. Eigentum und Rechte an der Software

Alle Rechte an Chrono, einschließlich Quellcode, Design, Datenbankstruktur, Marken, Logos und Dokumentation, verbleiben bei TechnikDoc GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern. Durch diese Vereinbarung werden keine Eigentumsrechte übertragen.

7. Updates und Änderungen

TechnikDoc GmbH kann Chrono weiterentwickeln, Funktionen ändern, erweitern oder entfernen, sofern dies für Betrieb, Sicherheit, Rechtssicherheit oder Produktverbesserungen erforderlich oder angemessen ist.

8. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Laufzeit und Beendigung

Das Nutzungsrecht besteht nur für die Dauer des zugrunde liegenden Vertrags oder der zugewiesenen Berechtigung. Bei Vertragsende, Kündigung, Sperrung oder Entzug der Berechtigung endet das Recht zur Nutzung von Chrono automatisch.

10. Schlussbestimmungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.